Schutzimpfungen - Impfschema

Impfschema:

2006 konstituierte sich die Ständige Impfkommission Vet. (StIKo Vet.) im Bundesverband Praktizierender Tierärzte, die in Deutschland Empfehlungen für die Durchführung von Schutzimpfungen auf der Basis der aktuellen wissenschaftlichen und pharmakologischen Erkenntnisse erstellt.
In den aktuellen Leitlinien (vom Dezember 2016) wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
Grundimmunisierung:

  • 8. Lebenswoche:  Leptospirose, Staupe, Parvovirose (in parvogefährdeten Zuchtstätten wird eine zusätzliche Impfung im Alter von 6 Wochen empfohlen), (HCC)
  • 12. Lebenswoche:  Leptospirose, Parvovirose, Staupe, (Tollwut), (HCC)
  • 16. Lebenswoche:  Parvovirose, Staupe, (HCC)
  • 15. Lebensmonat: Leptospirose, Parvovirose, Staupe, (ggfs. Tollwut je nach Impfstoff) (HCC)

Der Zeitpunkt der ersten Tollwutimpfung ist umstritten. Oft wird sie mit der Wiederholungsimpfung im Alter von 12 Wochen kombiniert. Um das Immunsystem nicht unnötig zu belasten führen andere Tierärzte sie erst später durch (mit 4 bis 6 Monaten). Für den Hund selbst ist das in der Regel sicher günstiger, da Kontakt mit tollwütigen Tieren in der Welpenzeit wohl eher selten zu erwarten ist. Allerdings darf der Besitzer dann an zahlreichen Veranstaltungen mit Hund nicht teilnehmen, weil hierfür eine Tollwutimpfung (mindestens vier Wochen alt) von den Behörden vorgeschrieben ist.

Wiederholungsimpfungen:

Der Impfschutz muss regelmäßig aufgefrischt werden. Der Standard einer jährlichen Wiederholungsimpfung ist allerdings überholt, je nach Impfstoff wurden die Empfehlungen durch die StIKO differenziert. So gibt es nun zum Beispiel Tollwutschutzimpfungen, die eine Gültigkeit von drei Jahren haben, dies muss allerdings eindeutig aus der Packungsbeilage des Impfstoffes hervorgehen und so auch im Impfausweis des Hundes dokumentiert werden. Für HCC, Parvovirose und Staupe werden Wiederholungsimpfungen ab dem 2. Lebensjahr in dreijährigem Rhythmus als ausreichend betrachtet.

Mit der Impfung gegen "Zwingerhusten" verhält es sich übrigens so ähnlich wie mit der Grippeschutz-Impfung beim Menschen, sie gehört daher auch zu den Non-core-Komponenten. Es gibt verschiedene, sich auch ständig wandelnde Erreger (Viren: Canines Parainfluenzavirus  und Bakterien: Bordetella bronchiseptica), so dass eine Impfung keinen sicheren Infektionsschutz bieten kann. Oft wird aber zumindest beobachtet, dass geimpfte Hunde mildere Verlaufsformen der Krankheit zeigen.

Bitte beraten Sie sich ausführlich mit Ihrem Tierarzt, um Ihrem Hund unnötige Impfungen und die damit verbundenen Belastungen des Immunsystems zu ersparen. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, durch relativ einfache Blutuntersuchungen den bestehenden Impfschutz zu überprüfen. Dabei wird das Vorhandensein von Abwehrstoffen (Antikörpern) gegen die verschiedenen Krankheitserreger ausgetestet. Wenn die Antikörper in entsprechender Menge nachweisbar sind, ist noch keine Wiederholungsimpfung notwendig. Bitte besprechen Sie alle Einzelheiten mit Ihrem Tierarzt.
ACHTUNG: Für die Teilnahme an (fast) allen Veranstaltungen mit Hund (Hundeschule, Ausstellungen, Leistungsprüfungen etc.) sowie Reisen ins Ausland wird eine gültige Tollwutschutzimpfung meist zwingend vorgeschrieben, lassen Sie sich also den Zeitraum der Gültigkeit im Impfausweis unbedingt vermerken!